Kommentar von Lorenz Maroldt - AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens: Wäre ein Parteiverbot jetzt eine gute Idee?

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Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall ist rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht gestern in Münster. Als Verdachtsfall darf die Rechtsaußen-Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Außerdem kann sie im jährlichen Verfassungsschutzbericht auftauchen. Eine Revision gegen das aktuelle Urteil wurde nicht zugelassen. Gleichzeitig wurden erneut Forderungen laut, im Bundestag einen Antrag auf ein Verbotsverfahren der AfD einzubringen. Wäre ein Parteiverbot jetzt eine gute Idee?

Lorenz Maroldt ist Chefredakteur des Tagesspiegel.

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AfD-Logo bei einem Bundesparteitag © imago images/Christian Thiel
IMAGO/Christian Thiel

Verfassungsschutz - AfD-Einstufung als Verdachtsfall ist rechtens - was folgt daraus?

In knapp vier Wochen ist Europawahl. Und die AfD sinkt in der Gunst der Wählenden. Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte das Urteil der Vorinstanz und wies damit die Berufung der Partei zurück. Über die Lage der AfD sprechen wir mit dem Politikwissenschaftler Benjamin Höhne von der TU Chemnitz.